Aktuelle News
Rußpartikelfilter
Mobil bleiben - heißt nachrüsten
In Europa gelten seit Januar 2005 neue Grenzwerte für Feinstaub, die in vielen Städten allzu deutlich überschritten werden. Deswegen fordert der Gesetzgeber drastische Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub. Betroffen sind alle Fahrzeuge (PKW und LKW) mit Diesel- Motor. Ein Großteil der Neufahrzeuge wird bereits serienmäßig mit Diesel-Partikelfiltern verkauft. Aber wie sieht esmit Neufahrzeugen oder Altfahrzeugen aus, die keinen Filter besitzen?
Autofahrer, die bereits heute ihr Fahrzeug mit dem Original-PDF City-Filter nachrüsten, setzen auf eine Technologie, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Damit ist eine zukünftige steuerliche Förderung und eine Besserstellung bei der zukünftigen Kennzeichnung von PKW (Plaketten) möglich.

Was Sie aktuell über den Diesel-Partikelfilter wissen sollten:
1. Kann ich mein Fahrzeug heute schon mit dem Diesel-Partikelfilter nachrüsten?
Ja. Aufgrund gesundheitsschädlicher Rußpartikelfilter und hoher Feinstaubbelastung in unseren Städten, hat der Bundesrat im Dezember 2005 einer Verordnung zugestimmt, die die Nachrüstung von Diesel-Partikelfiltern bei Gebrauchtfahrzeugen ermöglicht.
2. Erhält der Autofahrer eine steuerliche Förderung?
Autofahrer, die bereits heute Ihr Fahrzeug nachrüsten, setzen auf eine Technologie, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Damit ist eine zukünftige steuerliche Förderung und eine Besserstellung bei der zukünftigen Kennzeichnung (Plaketten) von PKW möglich.
3. Muss der Autofahrer mit Leistungsverlust rechnen?
Durch den Einbau wird die Motorleistung nicht vermindert und der Kraftstoffverbrauch wird nicht erhöht.
4. Was bedeutet die zukünftige Kennzeichnungsverordnung?
Aufgrund der hohen Feinstaubwerte in unseren Städten hat die Bundesregierung eine Kennzeichenverordnung verabschiedet, die die Grundlage für örtliche Fahrverbote bildet. Künftig regeln Plaketten an der Windschutzscheibe eines PKW oder LKW den Schadstoffausstoß des Fahrzeuges. Die soll der Polizei oder den Ordnungsbehörden die Überwachung bei möglichen Fahrverboten erleichtern.
5. Muss bei jedem Fahrzeug der vorhande Oxikat ausgetauscht werden?
Laut Nachrüstverordnung darf der vorhandene Oxikat nicht älter als 5 Jahre sein oder nicht mehr als 80.000 km Laufleistung haben. Andernfalls muss der Oxikat erneuert werden.
|