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Abgasuntersuchung für Krafträder und Roller!!
Seit dem 1. April 2006 ist auch bei Krafrädern eine Abgasuntersuchung vorgeschrieben. Betroffen hiervon sind alle Zulassungspflichtigen Zweiräder welche nach dem 01.01.1989 erstmals in Deutschland zugelassen wurden. Eine gesonderte AUK Plakette wird im Gegensatz zum PKW-Bereich nicht erteilt. Durch die Neuregelung sind alle Kraftradbesitzer betroffen, deren Fahrzeug nach dem 01.01.1989 erstmals zugelassen wurde. Betroffen sind alle Krafträder mit mehr als 50ccm und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, soweit sie ein amtliches Kennzeichen tragen, also auch 80 und 125 ccm (Leichtkrafträder). Diese Krafträder müssen ab dem 01.04.2006 im Rahmen der Hauptuntersuchung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Im wesentlichen besteht diese Prüfung aus den Teilen Geräuschemission und Abgasuntersuchung.
Sind bei Ihnen auch schon wieder zwei Jahre vorbei, und
Ihr Motorrad ist bald wieder zur Hauptuntersuchung (TÜV) und neuerdings zur AU fällig??
Nach dem Motto:
„Morgens gebracht – abends TÜV / Dekra
und AU gemacht“
bekommen Sie bei uns alles „aus einer Hand“.
Nach einer kurzen Durchsicht in der Werkstatt, stellen wir Ihr Motorrad zur HU und AU vor.
Sollten Sie beruflich bedingt selbst keine Zeit haben, Ihr Motorrad am TÜV – Tag vorbeizubringen, dann fahren Sie es doch einfach am Vortag bei uns vorbei.
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